Tierschutz

Welttierschutztag am 4. Oktober 2020

Hund und Katze

Minister Hauk MdL: „Wir unterstützen die Tierheime in Baden-Württemberg bei ihrer Arbeit auch während der Corona-Krise“: Stärkung der Tierheime im Land

„Die Menschen schenken dem Tierschutz immer mehr Aufmerksamkeit. Eine moderne und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Gesellschaft ist ohne den Schutz der Tiere undenkbar. Tierschutz ist eine wichtige Aufgabe, die von vielen Menschen in Baden-Württemberg mit großem Einsatz wahrgenommen wird“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL am Sonntag (4. Oktober) mit Blick auf den diesjährigen Welttierschutztag. Der Welttierschutztag sei auch ein Tag der vielen Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg, die hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen leisten.

Corona-Hilfen im Jahr 2020

„Es ist klar, dass die Corona-Krise auch an den Tierheimen im Land nicht spurlos vorbeigeht“, sagte Minister Hauk. „Auf der einen Seite fallen Besucher und damit verbundene Tiervermittlungen sowie zahlreiche weitere Einnahmen weg, auf der anderen Seite geht die Tierversorgung und -pflege durch Mitarbeiter unverändert weiter“, so der Minister.

Viele Tierheime sind so an ihre Grenzen gekommen, daher war es ein großes Anliegen des Ministers, den Tierheimen so schnell und so unbürokratisch wie möglich zu helfen. Minister Hauk hat daher veranlasst, dass die Mittel aus der Tierheimförderung des Landes in diesem Jahr für Soforthilfen für von der Corona-Krise betroffene Tierschutzvereine zur Verfügung gestellt wurden. „Die Tierheimförderung nach Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VV Tierheime) wird zudem zeitnah wiederaufgenommen“, betonte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Grundsätzlich hat jeder Mensch, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Zudem ist er verpflichtet, sich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dem Tierschutz muss sowohl bei der Tierhaltung, dem Transport und der Schlachtung Rechnung getragen werden, genauso wie beim Sport mit Tieren, auf Veranstaltungen oder bei Tierversuchen. Die baden-württembergische Landesregierung setzt sich ständig für Fortschritte im Tierschutz ein.

Weitere Informationen zu Thema Tierschutz finden Sie auch im Internet unter www.mlr-bw.de

Zur Tierheimförderung und zu den förderfähigen Maßnahmen und zum Verfahrensablauf finden Sie Informationen direkt hier.