Verbraucherschutz

„Wer die Umtauschregeln beachtet, umgeht böse Überraschungen nach Weihnachten“

„Trotz sorgfältiger Geschenkauswahl kann es bei der Bescherung enttäuschte Gesichter geben. Wer sich mit den wichtigsten Umtauschregeln vertraut macht, wird keine böse Überraschung nach den Weihnachtsfeiertagen erleben“, riet der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Montag (26. Dezember) in Stuttgart und benannte einige wichtige Regeln für den Warenumtausch.

Mangelhafte Ware

„Hat die CD einen Kratzer oder löst sich beim Pullover die Naht auf, kann der Verbraucher so genannte Gewährleistungsrechte geltend machen“, so Bonde. Der Käufer könne verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt wird oder dass er einwandfreie Ware bekommt. Sei dies nicht möglich oder verweigere der Händler seine Mitwirkung, könne er die Ware zurückgeben und sein Geld zu-rückfordern oder den Kaufpreis mindern lassen. Mit Kassenbon lasse sich der Reklamationsanspruch unproblematisch einfordern. „Wer die Originalverpackung bereits entsorgt hat oder keinen Beleg mehr besitzt, kann den Kauf aber auch durch einen Kontoauszug oder jemanden, der beim Kauf dabei war, nachweisen“, sagte der Verbraucherschutzminister.

Umtausch bei Nichtgefallen

Sei die Ware hingegen vollkommen in Ordnung, gefalle aber dem Beschenkten nicht, sehe die Sache anders aus. „Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht. Wer ein-wandfreie Ware umtauschen möchte, ist von der Kulanz des Verkäufers abhängig“, sagte der Minister. Es sei denn, der Käufer habe diesen Fall im Vorfeld mit dem Händler abgesprochen. Viele Händler zeigten sich aber nach Weihnachten sehr serviceorientiert und nähmen die Ware auch ohne vorherige Vereinbarung zurück. Wie lange die Umtauschwünsche akzeptiert würden, bleibe allerdings dem Händler über-lassen. 

Sonderregelung beim Online shoppen

Bei Onlinegeschäften könne der Verbraucher die Ware auch bei Nichtgefallen zu-rückgeben. „Ein klarer Vorteil beim Online-Shopping ist das 14-tägige Widerrufsrecht, das Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Regel zusteht. Erfolgt der Widerruf fristgerecht, muss der Verkäufer sogar die Rücksendekosten übernehmen. Nur wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt oder der Verbraucher noch nicht bezahlt hat, kann der Verkäufer das Porto vom Käufer verlangen“, so Bonde. Der virtuelle Einkaufs-bummel berge aber auch Gefahren. „Stellt sich beispielsweise heraus, dass das Produkt nicht die zugesagte Eigenschaft hat oder tauchen auf den Bankauszügen in den kommenden Tagen versteckte Kosten auf, kann sich der Käufer an die kostenlose Onlineschlichtungsstelle wenden. Zuvor sollte er sich allerdings um eine einvernehmliche Lösung mit dem Händler bemühen“, so der Minister. Lasse sich diese nicht er-zielen, unterbreite die Onlineschlichtungsstelle einen Schlichtungsvorschlag. Unter www.online-schlichter.de könnten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Beschwer-de online eingeben. Die Online-Schlichtungsstelle sei bei der gemeinnützigen Institution Euro-Info-Verbraucher e.V. angesiedelt und werde vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg finanziert. Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren sei ein Bezug zu Baden-Württemberg oder Hessen.

Geschenkgutscheine

Längst ein Klassiker unter den Weihnachtsgeschenken sind Gutscheine. Werden die-se erst Jahre später eingelöst, kann es sein, dass der Händler die Einlösung verweigert. „Auch hier sind die Verbraucher nicht schutzlos: Nach deutscher Recht-sprechung hat der Kunde bei Warengutscheinen in der Regel bis zu drei Jahre lang das Recht, den Gutschein einzulösen“, so Bonde.

Zusatzinformation:

Weitere Informationen und individuelle Beratung bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (www.vz-bw.de). Bei Problemen und Streitigkeiten mit einem Online-Händler besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher aus Baden-Württemberg und Hessen die Möglichkeit, sich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den Online-Handel (www.online-schlichter.de) zu wenden. Bei Fragen rund um den Einkauf im Ausland steht das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite (www.euroinfo-kehl.eu).

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg