Landwirtschaft

Umweltverträglicher Pflanzenbau

Umweltverträglicher Pflanzenbau

Ziel der pflanzlichen Erzeugung ist neben der Erzeugung qualitativ hochwertiger pflanzlicher Lebensmittel, Futtermittel und nachwachsender Rohstoffe die Erhaltung und Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft sowie die Erhaltung der Kulturlandschaft und Artenvielfalt.

Das Land Baden-Württemberg geht hierbei mit dem Konzept des Integrierten Pflanzenschutzes, den Bestimmungen zur umweltgerechten Düngung sowie dem Verbot der Grünlandumwandlung und der Eiweißinitiative voran. Der ökologische Landbau ist ein weiterer wichtiger Baustein des umweltverträglichen Pflanzenbaus.

Integrierter Pflanzenschutz

Der integrierte Pflanzenschutz spielt in Baden-Württemberg eine wesentliche Rolle. "Integrierter Pflanzenschutz" ist definiert als "eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird". Seit 2014 ist der integrierte Pflanzenschutz auch durch EU-Recht in allen Mitgliedstaaten vorgeschrieben. Die Umsetzung ist in nationalen Aktionsplänen festgeschrieben.

Ziel des integrierten Pflanzenschutzes ist es, ökonomische und ökologische Anforderungen in Einklang zu bringen. Pflanzenbauliche Maßnahmen zur Reduktion des chemischen Pflanzenschutzes im Sinne eines integrierten Anbaus sind unter anderem:

  • Der Anbau von standortgerechten, krankheitsresistenten und leistungsfähigen Sorten.
  • Der Wechsel der Kulturarten von Jahr zu Jahr zur Reduktion von kulturartspezifischen Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern sowie zur Verbesserung der Bodenstruktur und des Humusgehalts.

Weitere Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes sind zum Beispiel:

  • Die Bekämpfung von Unkräutern, Krankheiten und Schadinsekten erst nach Erreichen von Schadschwellen.
  • Der Einsatz und die Förderung von Nützlingen zur Bekämpfung von Schadinsekten (biologischer Pflanzenschutz beispielsweise mit Schlupfwespen, Raubmilben und Bakterien).
  • Mechanische und biotechnische Verfahren (Insektenschutznetze und -vliese, Leimringe beziehungsweise Lockstoff- und Pheromonfallen, Gelbtafeln sowie Einsatz der Verwirrungstechnik mit Pheromonen).
  • Mechanische Unkrautbekämpfung durch Hacken oder Striegeln.
  • Der integrierte und der biologische Pflanzenschutz werden in Baden-Württemberg maßgeblich durch die zuständigen landwirtschaftlichen Landesanstalten weiterentwickelt.

Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategie

Der umweltfreundliche Pflanzenschutz spielt eine große Rolle für das Ministerium Ländlicher Raum. Um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gezielt zu reduzieren, werden seit langem Maßnahmen gefördert, bei denen der teilweise oder vollständige Verzicht auf die Ausbringung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln erfolgt. Für einen Überblick der Umfänge und Anteile der landwirtschaftlichen Flächen, welche in Baden-Württemberg für den teilweisen oder vollständigen Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel u.a. in FAKT gefördert wurde informieren die nachstehenden Karten:

In FAKT geförderte Ackerflächen (Maßnahmen: D2, E2.1, E2.2, E3, E4, E5) mit vollständigem oder teilweisem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel


Anteil der Grünlandflächen im FAKT (Maßnahmen: B1.1, B1.2, B3.1, B3.2, B4, B5, D1, D2) mit vollständigem oder teilweisem Verzicht auf chemisch- synthetische PSM

 
Anteil der Flächen mit Dauerkulturen im FAKT (Maßnahmen: D2,E6) und im Weinbau Landesmaßnahme Pheromoneinsatz im Weinbau) mit vollständigem oder teilweisem Verzicht auf chem.- synthetische PSM


In FAKT und im Weinbau geförderte landwirtschaftliche Flächen mit vollständigem oder teilweisem Verzicht auf chemisch-synthetische PSM

Umweltgerechte Düngung

Die wichtigsten Nährstoffe der Kulturpflanzen sind Stickstoff, Phosphor, Kalium, Calcium, Magnesium und Schwefel. Ziel jeglicher Düngung ist die bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen mit diesen Nährstoffen – bei möglichst geringen Verlusten. Die Grundbodenuntersuchung ermittelt zunächst die verfügbaren Nährstoffvorräte an Phosphor, Kalium und Magnesium im Boden, aus denen dann Düngeempfehlungen abgeleitet werden.

Der sogenannte Nitratinformationsdienst NID ist eine Serviceleistung des Landes. Er unterstützt die Bemessung der Stickstoffdüngung aller wichtigen Kulturen. Um den Eintrag von Stickstoff und Phosphor aus Düngemitteln (beispielsweise Mineraldünger, Gülle oder Gärreste aus Biogasanlagen) in Oberflächengewässer oder das Grundwasser zu vermeiden, werden durch die Düngeverordnung Ausbringung und Düngermenge örtlich und zeitlich beschränkt. In Wasserschutzgebieten sind darüber hinaus gehende Auflagen einzuhalten.

Mit Erfolg: Seit geraumer Zeit sinken landesweit die Nitratwerte im Grundwasser. Ebenfalls rückläufig ist der Anteil an Standorten mit einer Überversorgung an Phosphor und Kalium.

Dieser Trend wird durch die Ergebnisse exemplarischer Hoftorbilanzen von Buch führenden landwirtschaftlichen Betrieben bestätigt. Im Mittel zeigen die Bilanzsalden in den letzten 25 Jahren zwar unterschiedlich hohe, aber immer weiter zurückgehende Stickstoffüberschüsse. Bei Phosphor und Kalium sind die Bilanzsalden mittlerweile ausgeglichen.

Informationsveranstaltung zur Düngeverordnung und rote Gebiete
am 13. März 2020 im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW

Vortrag Frau Dr. Pfleiderer, MLR: Düngeverordnung aktueller Stand und künftige Vorgaben

Vortrag Herr Dr. Mader, UM: „Rote Gebiete“ Hintergründe, Messnetze, Ausweisung

Grünlandumwandlungsverbot: Ein Beitrag zum Klima- und Artenschutz

Grünland hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Unsere Wiesen und Weiden gehören zu den artenreichsten Kulturlandschaften in Europa. Innerhalb von acht Jahren sind aber vor dem Grünlandumwandlungsverbot allein in Baden-Württemberg rund 21.000 Hektar Grünland verloren gegangen, das entspricht einer Fläche von über 29.000 Fußballfeldern. In vielen Landkreisen wurde Grünland umgewandelt, um vor allem Mais für Biogasanlagen anzubauen. Das Problem: Bei der Umwandlung von Grünland in Ackerland wird der im Boden enthaltene Humus in erheblichem Maße abgebaut. Dabei wird Kohlendioxid freigesetzt und damit das Klima belastet. Bereits ein Hektar nicht umgebrochenes Grünland vermeidet jährlich die Freisetzung von rund zehn Tonnen Kohlendioxid. Das entspricht dem Ausstoß eines durchschnittlichen PKW mit einer Fahrstrecke von 77.500 Kilometern.

In Baden-Württemberg ist seit Dezember 2011 das Grünlandumwandlungsverbot in Kraft. Es soll verhindern, dass wertvolle Wiesen und Weiden in andere landwirtschaftliche Nutzungen wie Ackerland umgewandelt werden. Das Dauergrünlandumwandlungsverbot dient dem Klimaschutz und unterstützt zugleich die Ziele des Arten-, Boden- und Gewässerschutzes, da viele bedrohte Arten ihren Lebensraum behalten können. Deshalb wird es seit 1. Januar 2016 unbefristet weitergeführt. Auch die EU verpflichtet seit mehreren Jahren die Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, sollte der Anteil an Grünlandflächen unter ein bestimmtes Maß sinken.

Mehr Eiweiß von Acker und Grünland – Die Eiweißinitiative des Landes

Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung im Land verlangt Lebensmittel ohne gentechnische Veränderungen und ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Die Landesregierung setzt sich deshalb für eine GVO-freie landwirtschaftliche Produktion ein. Das aber bedeutet: Um Lebensmittel tierischer Herkunft in Baden-Württemberg erzeugen zu können, müssen neue, GVO-freie Eiweißquellen als Futtermittel erschlossen werden. Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg wird zwar kurzfristig auf den Import von GVO-freiem Soja nicht verzichten können. Umso wichtiger ist es aber, den Anbau von GVO-freiem Soja in Süddeutschland und in Europa auszuweiten.

Die Eiweißinitiative des Landes dient dem Zweck, die heimische Erzeugung von Eiweißfuttermitteln auszubauen und die Abhängigkeit von Eiweißfuttermitteln aus Übersee zu reduzieren. Dazu gehört sowohl die Ausweitung des Anbaus von Körnerleguminosen und des Feldfutterbaus als auch die Optimierung der Grünlandnutzung. Der Landtag hat im Haushalt 2012 beschlossen, den Eiweißpflanzen-Anbau mit einem Betrag in Höhe von 200.000 Euro zu fördern.

Die Weiterführung der Eiweißinitiative des Landes ist mit der Bereitstellung von weiteren 570.000 Euro bis 2018 im Rahmen des Forschungsprogramms des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sichergestellt. Baden-Württemberg partizipiert darüber hinaus in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern mit Drittmittelprojekten im Rahmen der Eiweißinitiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. In diesem Zusammenhang ist das Land Baden-Württemberg auch dem Verein Donau Soja zur Förderung der europäischen Sojaproduktion beigetreten. Hochrangige europäische Züchter haben sich im Rahmen der Donau Soja Initiative zusammengefunden und ein Programm zur Verbesserung der genetischen Ressourcen der Sojabohne entwickelt.

Gefahr durch Jakobskreuzkraut?

Derzeit häufen sich besorgte Anfragen zum Jakobskreuzkraut. Insbesondere bei Pferden und Rindern kann die Pflanze zu Vergiftungen führen. Die meisten Tiere meiden die frischen Pflanzen aufgrund ihres bitteren Geschmacks. Bei der Verfütterung von Silagen oder Trockenfutter können die Tiere jedoch nicht selektieren, weshalb eine Belastung solcher Futtermittel vermieden werden soll. Eine Anreicherung ihrer giftigen Inhaltsstoffe, den Pyrrolizidinalkaloiden (PA), in unseren Nahrungsmitteln kann auch beim Menschen Gesundheitsschäden verursachen. Umso wichtiger sind Maßnahmen zur Eindämmung des Jakobskreuzkrauts. Handlungsempfehlungen werden vom Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württembergs in Aulendorf entwickelt und zur Verfügung gestellt.

Umweltverträglicher Pflanzenbau
  • Grünlandumwandlungsverbot

Grünland - FAQs

Seit Dezember 2011 ist in Baden-Württemberg das Grünlandumwandlungsverbot in Kraft. Was es mit dem Ende 2015 überarbeiteten Grünlandumwandlungsverbot auf sich hat und warum die Landesregierung daran festhält, erfahren Sie hier.

Die Kirschessigfliege befällt weichschalige Früchte wie Kirschen (v.a. Süßkirsche), Erdbeeren, Brombeeren und Pflaumen.
  • Schaderreger

Kirschessigfliege

Aufgrund der warm-feuchten Witterung bedroht die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in diesem Jahr in Baden-Württemberg den Obst- und Weinbau.

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