„Wer Kaninchen züchtet und hält ohne damit sein Geld zu verdienen, kann nicht einfach zu Lasten der Tiere die rechtlichen Mindestanforderungen unterlaufen. Die artspezifischen Bedürfnisse der Kaninchen unterscheiden sich keineswegs darin, ob sie erwerbs- oder hobbymäßig gehalten werden“, fasst die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, am Mittwoch (25. Februar) in Stuttgart ihre Kritik an Kaninchenhaltern zusammen, die unter Hinweis auf ihre besondere Beziehung zu den Tieren einen Sonderstatus mit niedrigeren Haltungsstandards für sich beanspruchen.