„Auch wenn sich die Vogelgrippe-Situation in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen deutschen Ländern deutlich entspannt hat, können wir, solange der Vogelzug noch anhält, keine vollständige Aufhebung der Stallpflicht ermöglichen. Die Aufstallung wird deshalb in Baden-Württemberg in den Uferbereichen des Bodensees, des Rheins, des Mains und an der Donau im Bereich der Stadt Ulm, des Alb-Donau-Kreises und des Landkreises Sigmaringen, am Federsee sowie an den Ablacher und Sauldorfer Seen mit einer Breite von 500 Metern vom 16. März 2017 bis einschließlich 20. April 2017 verlängert. Zusätzlich wird die Aufstallung im gesamten Gebiet der Stadt Ulm sowie in den an die Stadt Ulm unmittelbar angrenzenden Gemeinden bis einschließlich 24. März 2017 verlängert", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (14. März) in Stuttgart.