Der Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem das Landesnaturschutzrecht an die im Zuge der Föderalismusreform geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden wird, verfolgt das Ziel, die bewährten hohen naturschutzrechtlichen Standards in unserem Land zu erhalten und das Naturschutzrecht modern, bürgernah und verwaltungsökonomisch weiter zu entwickeln.