Landentwicklung

Minister übergibt Bewilligungsbescheid über rund 1,13 Millionen Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Buchen-Bödigheim (Wald)

Abendsonne über der Landschaft

Minister übergibt Bewilligungsbescheid über rund 1,13 Millionen Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Buchen-Bödigheim (Wald)

„Das Land trägt mit der möglichst frühzeitigen Bereitstellung der Mittel dazu bei, dass die im vergangenen Jahr begonnene Umsetzungsphase zügig fortgeführt werden kann“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (29. November) anlässlich der Übergabe eines Bewilligungsbescheides für das Flurneuordnungsverfahren Buchen-Bödigheim (Wald) in Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis). In der Flurneuordnung Buchen-Bödigheim (Wald) werden mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt rund 2,7 Millionen Euro Wegebaumaßnahmen und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege unterstützt. Mit der nun ausgesprochenen Bewilligung kann die Teilnehmergemeinschaft weitere wichtige Maßnahmen wie zum Beispiel den Ausbau von rund zehn Kilometern Schotterwegen und rund vier Kilometern Erdwegen zur Erschließung der Waldflächen in Angriff nehmen.

„Mit dem offiziellen Start der Bauarbeiten im vergangenen Jahr hat ein wichtiger und interessanter, aber auch arbeitsintensiver Abschnitt für die Teilnehmergemeinschaft begonnen“, so Minister Hauk. „Ich danke allen Beteiligten für ihren vorbildlichen Einsatz. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist für die erfolgreiche Durchführung des Flurneuordnungsverfahrens besonders wichtig“, betonte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Detaillierte Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Buchen-Bödigheim (Wald) finden Sie im Internet unter www.lgl-bw.de/3493.

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.