Artgerechte Haltung von Kaninchen

Die Haltung von Kaninchen als Heimtiere erfreut sich großer und immer noch zunehmender Beliebtheit. Wie bei allen Tieren müs­sen auch bei ihnen wichtige Grundregeln bei der Unter­bringung und Betreuung berücksichtigt werden, damit die Hausgenossen gesund bleiben und sich wohl fühlen.

Im Merkblatt "Haltung von Kaninchen als Heimtiere" hat der Lan­des­beirat für Tierschutz Baden-Württemberg die grund­legenden Anforderungen an eine tiergerechte Haltung von Kaninchen als Heimtieren dargestellt. Es soll nicht nur dem Neuling in der Kaninchenhaltung eine Übersicht über die Haltungsansprüche dieser Tiere sondern auch dem erfahrenen Halter weitere Anre­gungen geben. So gibt es Hinweise zur Anschaffung der Tiere, zum Mindestplatzbedarf, zur Struktu­rierung ihrer Behau­sung einschließlich Versteckmöglichkeit, zur Ernährung, zur Zucht und zum Umgang mit Kaninchen sowie zur Vergesellschaftung mit Artgenossen und anderen Tieren.

Was zu beachten ist:

  • Die Mindestlänge der Behausung soll der dreifachen Körperlänge eines ausgewachsenen Tieres und die Mindestbreite der einein­halbfachen Körperlänge des Tieres entsprechen.
  • Den Tieren ist eine Unterschlupfmöglichkeit – beispielsweise ein Holzhäus­chen – zur Verfügung zu stellen.
  • Eine Haltung auf Draht- oder Gitter­böden ohne Einstreu ist nicht akzeptabel.
  • Die Behausung soll an einem ruhigen und kühlen Platz stehen.
  • Wasser ist täglich frisch und ständig verfügbar anzubieten.
  • Den Tieren ist Material zum Nagen sowie ständig Heu zur Verfügung zu stellen.
  • Der Ernährungs- und Gesundheitszustand der Tiere ist täglich zu überprüfen.
  • Die Krallen müssen bei Bedarf – jedoch mindestens zweimal jährlich – mit einem geeigneten Instrument gekürzt werden.
  • Eine Einzel­haltung ist nicht tiergerecht, wegen verschiedener sozialer Ansprüche auch nicht die Haltung gemeinsam mit einem Meerschweinchen.
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