Tierärztlicher Staatsdienst

Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum nächsten Lehrgang mit Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst 2024 für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Baden-Württemberg und den Kooperationsländern Hessen und Rheinland-Pfalz

Ab Januar 2024 wird der nächste Lehrgang mit anschließender Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Baden-Württemberg und den Kooperationsländern Hessen und Rheinland-Pfalz an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen in Stuttgart stattfinden. Das Ministerium behält sich vor, Teile des Lehrgangs online abzuhalten. Dabei werden Lehrgang und Prüfung in zwei Blöcken durchgeführt. Block 1 wird inklusive der Prüfung voraussichtlich ab dem 15. Januar bis 22. März 2024, Block 2 wird inklusive der Prüfung voraussichtlich vom 9. September bis 15. November 2024 stattfinden.

Lehrgang und Prüfung werden nach der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über den Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst (Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst – PrOtS)* vom 23. März 2015 (GBl. Nr. 6 vom 17. April 2015 S. 184) zuletzt geändert durch Art. 99 der 10. Anpassungsverordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. Nr. 1 vom 7. Januar 2022, S. 1) durchgeführt.

I. Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst* geregelt.

II. Antrag auf Zulassung zum Lehrgang für den tierärztlichen Staatsdienst

Die Anträge auf Zulassung zum Lehrgang sind bei der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet), Rosenbergstraße 17, 70176 Stuttgart bis spätestens zum 30. April 2023 (Datum des Poststempels) wie folgt einzureichen:

  • von Tierärztinnen und Tierärzten, die in Baden-Württemberg hauptberuflich im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ungeachtet ihres Wohnsitzes, über das für den Dienstsitz ihres Dienstherrn zuständige Regierungspräsidium,
  • von Tierärztinnen und Tierärzten, die in Baden-Württemberg wohnen und nicht hauptberuflich im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, über das für den Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium,
  • in allen anderen Fällen unmittelbar bei der AkadVet.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein unterschriebener Lebenslauf mit Nachweis der beruflichen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Veterinärmedizin,
  • die Approbationsurkunde,
  • die Zeugnisse der Abschnitte der tierärztlichen Prüfung, das Zeugnis über das Ergebnis der tierärztlichen Prüfung und das Gesamtergebnis der tierärztlichen Prüfung oder das Zeugnis oder die Zeugnisse eines gleichwertigen tierärztlichen Abschlusses in deutscher Sprache, gegebenenfalls durch amtlich beglaubigte Übersetzung,
  • der Nachweis oder die Nachweise über eine mindestens zweijährige, in Vollzeit abgeleistete berufliche tierärztliche Tätigkeit, zum Beispiel in Form von Arbeitsverträgen, aus denen die Anstellung als Tierärztin oder Tierarzt sowie der Umfang der Tätigkeit hervorgeht; bei Teilzeitbeschäftigung den Nachweis oder die Nachweise über einen entsprechend längeren Zeitraum,
  • die Nachweise über die Ableistung der folgenden Praktika im Zeitraum der letzten fünf Jahre vor Beginn des Vorbereitungslehrganges und nach dem Erlangen der tierärztlichen Approbation:
    • mindestens zwölf Schlachttage an einem Schlachthof mit ständiger Anwesenheit einer amtlichen Tierärztin oder eines amtlichen Tierarztes während der Schlachtung,
    • mindestens 20 Arbeitstage in einer amtlichen Untersuchungseinrichtung,
    • mindestens 40 Arbeitstage in einer Veterinärbehörde, davon mindestens 20 Tage an einer unteren Verwaltungsbehörde,
  • Personalausweis oder Reisepass und
  • soweit vorliegend, die Nachweise zusätzlicher wissenschaftlicher Qualifikationen.

Die Approbationsurkunde sowie die Nachweise über die zweijährige tierärztliche Tätigkeit, die Nachweise über die Ableistung der Praktika sowie der Personalausweis
oder Reisepass sind in Urschrift oder in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Fotokopie vorzulegen, die übrigen Nachweise und Urkunden in Fotokopie.

Die Nachweise über die Ableistung der erforderlichen Praktika sind bei der Akad Vet bis spätestens zum 15. Januar 2024 (Datum des Poststempels) einzureichen.

III. Prüfung

Zur Prüfung oder zu Prüfungsteilen gilt als zugelassen, wer an dem Lehrgang oder an den Blöcken des Lehrganges teilgenommen und nicht mehr als 20 Prozent der Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (schriftliche Prüfung) und einem mündlichen Teil (mündliche Prüfung). Geprüft werden die folgenden Fachgebiete:

  • Lebensmittel
  • Tiergesundheit
  • Tierschutz
  • Tierarzneimittel und
  • Verwaltung

Die Prüfung in den genannten Fachgebieten kann durch Fachkunde und angrenzendes Fachrecht ergänzt werden.

Das Bestehen der Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst vermittelt keinen Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Dienst bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis.

IV. Gebühren

Für die Zulassung zum Lehrgang und zur Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst werden für Tierärztinnen und Tierärzte, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem der Vertragspartner der Vereinbarung über die Einrichtung einer Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) stehen, Gebühren in Höhe von 3.200,00 € erhoben. Der Gebührenbescheid geht gesondert im Januar 2024 zu.

V. Hinweis

* Die Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst und die Datenschutzerklärung können von der Website des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg aus der Rubrik "Unser Service / Ausbildung und Karriere / Aus- und Weiterbildung / Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Veterinärwesen und der Lebensmittelüberwachung / Tierärztlicher Staatsdienst" (pdf) heruntergeladen werden.

gez. Dr. Goll, Ministerialrätin

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