Förderung

Forschungsförderung: Ersatzmethoden bei Tierversuchen

Forschung Tierversuche

Förderung
"Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen" des Landes Baden-Württemberg"

- Ausschreibung für das Jahr 2023 -

Die baden-württembergische Landesregierung macht sich dafür stark, die Zahl der in Forschung und Lehre verwendeten Tiere so weit wie möglich zu verringern sowie deren Belastung so gering wie möglich zu halten. Dazu leistet die Förderung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch einen wesentlichen Beitrag.

Im Rahmen der Durchführung des Tierschutzrechts zu Tierversuchen setzt sich Baden-Württemberg dafür ein, Spielräume für mehr Tierschutz zu nutzen. Das Land fördert unter anderem die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch - im Jahr 2023 stehen dafür 200.000 Euro zur Verfügung.

Baden-Württemberg ist ein wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung. Im Rahmen dieser Forschung können Tierversuche gegenwärtig und voraussichtlich auch in absehbarer Zukunft nicht vollständig durch Alternativmethoden ersetzt werden. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung für den Tierschutz bei Versuchstieren. Daher muss ein Ausgleich zwischen der Forschungsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz erreicht werden, der die Interessen der Tiere angemessen berücksichtigt. Dort wo der Einsatz von Tieren in Forschung, Diagnostik und Lehre sowie für die vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Produkten unerlässlich ist, ist die Verringerung der Tierzahlen sowie die Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden bei den eingesetzten Tieren ein zentrales Anliegen. Darüber hinaus richtet sich das Augenmerk insbesondere auch auf den anzustrebenden Verzicht auf tierische Materialien, wie tierbasierte Seren oder Antikörper in der biomedizinischen Forschung.

Die Zahl der Tierversuche im Land soll so weit wie möglich verringert und die Entwicklung von Alternativmethoden gefördert werden. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert deshalb im Jahr 2023 erneut Forschungsprojekte zu Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch. Hierfür stehen 200.000 Euro zur Verfügung. Die Forschungsprojekte müssen in Baden-Württemberg oder unter Beteiligung von Einrichtungen aus Baden-Württemberg durchgeführt werden. Dabei wird der Verzicht auf tierische Materialien künftig in besonderem Maße Berücksichtigung im Auswahlverfahren finden.

Anträge können mit dem ausgefüllten Antragsformular bis zum 15. Juni 2023 per Post oder E-Mail beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eingereicht werden. Um Vorlage in elektronischer Form wird in jedem Fall gebeten.

Antragsformular (docx als zip)

Hinweis zur Antragstellung (pdf)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg
Postfach 10 34 44
70029 Stuttgart
E-Mail: tierversuchsalternativen@mlr.bwl.de

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
E-Mail: tierversuchsalternativen@mlr.bwl.de
Tel: 0711-126-2162 oder -1090