Der immerwährende Landwirtschaftskalender zeigt die Vielfalt der Landwirtschaft auf und stellt einzelne Aspekte kindgerecht aufgearbeitet und am Jahreslauf orientiert dar. Im Fokus stehen dabei der Anbau und die Ernte von Nutzpflanzen, deren Vermarktung und die Tierhaltung......WICHTIG: Der Landwirtschaftskalender kann ausschließlich von Schulen und Einrichtungen in Baden-Württemberg bestellt werden. Pro Schule können maximal 5 Exemplare bestellt werden.
Faltblatt
Schon heute die Felder von morgen beackern
Mit der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) unterstützt Baden-Württemberg seit dem Jahr 2015 innovative Projekte, die in Kooperation zwischen Praxis und Wissenschaft durchgeführt werden.
Faltblatt
Artenreiches Grünland (Faltblatt)
Die Erhaltung extensiv bewirtschafteter artenreicher Wiesen ist ein wichtiger Baustein im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).
Nachhaltigkeitsbericht 2019 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Bericht im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg.
Nachhaltigkeit war, ist und bleibt Kernaufgabe aller Geschäftsbereiche im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Broschüre
Waldzustandsbericht für Baden-Württemberg 2020
Der jährliche Waldzustandsbericht dokumentiert auf wissenschaftlicher Basis den Gesundheitszustand des Waldes. Er wird im Auftrag der Landesregierung durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg (FVA) erstellt.
Broschüre
Extensives Grünland - Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche
Mit der Handreichung „Extensives Grünland – Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche“ liegt nun erstmalig ein umfassendes Dokument zu den wesentlichen Kriterien zur Gewährung von Flächenbeihilfen für einen besonderen Lebensraum vor. Die Handreichung richtet sich in erster Linie an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von extensiven Grünlandflächen und soll sie bei der Bewertung ihrer Flächen unterstützen. Daneben soll die Handreichung auch für alle anderen Betroffenen zu einem besseren Verständnis der „Bruttofläche“ und der „Beihilfefähigkeit“ beitragen. Nur durch ein fundiertes gegenseitiges Verständnis und ein darauf aufbauendes Zusammenwirken kann letztendlich der wertvolle Lebensraum „Extensives Grünland“ für die Zukunft gesichert werden.
Broschüre
Jahresbericht 2019 – Überwachung Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Trinkwasser und Futtermittel in Baden-Württemberg
Der Bericht fasst jährlich die Ergebnisse der amtlichen Überwachung in Baden-Württemberg zu Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen, Trinkwasser und Futtermitteln zusammen. Neben Zahlen und Daten wird Wissenswertes zu Schwerpunktthemen und Kuriositäten aus den Kontrollen vor Ort und den Laboruntersuchungen vorgestellt.
Broschüre
Ein guter Plan für Land und Leute - Der Aktionsplan "Bio aus Baden-Württemberg"
Bis zum Jahr 2030 sollen 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Baden-Württemberg nach den Regeln
des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden – dieses Ziel hat sich das Land gesetzt. Gemeinsam mit den
Marktakteuren, den Anbietern ebenso wie den Verbrauchern, wollen wir dieses Ziel erreichen.
Broschüre
Ökomonitoring 2019
Das Land Baden-Württemberg setzt sein erfolgreiches Ökomonitoring-Programm fort, denn der Biomarkt boomt und wächst seit Jahren. Dabei ist es den Verbrauchern besonders wichtig, dass sie der Echtheit und Rückstandsfreiheit der Produkte vertrauen können. Das Ökomonitoring ist daher mit der Untersuchung von Lebensmitteln eine wichtige Ergänzung der Ökokontrolle in den Betrieben vor Ort. Die Bilanz der Untersuchungen aus 2019 liegt nun in diesem Bericht vor.
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Dieser Leitfaden gibt Veranstaltern von Vereins- und Straßenfesten Hinweise zum sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln - insbesondere leicht verderblichen Lebensmitteln - und auch zur Warenkunde. Darüber hinaus wird auf lebensmittelrechtliche Vorschriften hingewiesen. Gewerberechtliche Vorschriften werden nicht berücksichtigt.