Landesbeirat

Beratung bei Tierschutzfragen

Landesbeirat für Tierschutz

Beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg wurde 1991 der Landesbeirat für Tierschutz eingerichtet. Er hat die Aufgabe, das Ministerium in Tierschutzfragen zu beraten. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden.

Mitglieder

Der Beirat besteht aus dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und von ihm auf die Dauer von jeweils vier Jahren zu berufenden ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.

Wiederberufungen der ordentlichen Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder in den Landesbeirat für Tierschutz sind möglich.

Vorsitz

Vorsitzender des Beirates ist der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Er wird durch die Staatssekretärin und bei deren Verhinderung durch die Ministerialdirektorin, bei deren Verhinderung durch den zuständigen Abteilungsleiter des Ministeriums vertreten

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung liegt bei dem für den Tierschutz zuständigen Referat des Ministeriums.

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